Archiv für Mai 2017
Jemand zieht gefährliche Geräte einfach aus dem Verkehr
Ist es erlaubt, fremdes Eigentum zu beschädigen, um Gefahren für die Allgemeinheit abzuwehren? „Kommt drauf an“, könnte man sagen. Kaputte Atomkraftwerke oder Autos dürfen ja von den entsprechenden Behörden durchaus aus dem Verkehr gezogen werden. Es kommt sogar vor, dass die Polizei fremdes Eigentum beschlagnahmt und zerstört. Die Vorräte von Drogenhändlern zum Beispiel. Wir wissen…
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