NIS2

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie.

Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS 2) ist ein Gesetzgebungsakt der Europäischen Union. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Cybersicherheit in den Mitgliedstaaten zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Unternehmen und Organisationen gemeinsame Cybersicherheitsstandards einhalten. Die Einführung der NIS2-Richtlinie wird ein besseres Risikomanagement, den Informationsaustausch, das Incident-Management und vieles mehr fördern. Die Mitgliedstaaten sollten die NIS2-Richtlinie bis Oktober 2024 umsetzen.

Gilt die NIS2-Richtlinie für mein Unternehmen?

Die neue NIS2-Richtlinie betrifft Unternehmen verschiedenster Größen und Branchen. Falls Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt, sollten Sie überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie erfüllen. Ihr Unternehmen wird entweder in die Kategorie der wesentlichen oder wichtigen Einrichtungen fallen. Wir bieten eine kostenlose Analyse an, um zu prüfen, ob Sie die NIS2-Richtlinie umsetzen müssen.

Bitte füllen Sie das Formular mit den erforderlichen Informationen aus, wir überprüfen die Kriterien und melden uns bei Ihnen zurück.

DIESEC

Was sind die Anforderungen für NIS2?

Im Rahmen der Umsetzung von NIS2 müssen Ihr Unternehmen und das obere Management eine Liste von Anforderungen erfüllen. Das obere Management muss ausreichende Ressourcen (Budget und Personal) bereitstellen, Risiken verstehen und wissen, wie sie gehandhabt werden, über Vorfälle und deren Handhabung informiert bleiben sowie Informationssicherheitsschulungen durchsetzen und daran teilnehmen. Als Unternehmen müssen Sie sich bei den Behörden registrieren, Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und Vorfälle rechtzeitig melden.

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Compliance

Was passiert, wenn Ihr Unternehmen die NIS2-Richtlinie nicht einhält?

Die Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie kann zu erheblichen Geldstrafen führen. Für wesentliche Einrichtungen beträgt die Mindeststrafe 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres, wobei der höhere Betrag gilt. Bei wichtigen Einrichtungen beginnen die Strafen bei 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres, ebenfalls mit dem höheren Betrag als Strafe.

Kernbereiche, in denen DIESEC bei der Umsetzung von NIS2 helfen kann.

DIESEC-Berater helfen Ihnen bei der Vorbereitung und Einhaltung der NIS2-Richtlinie. Im Rahmen unseres Pakets bieten wir folgende Dienstleistungen an:

  • Durchführung einer Risikobewertung Ihrer digitalen Infrastruktur
  • Entwicklung eines auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittenen Reaktionsplans für Zwischenfälle
  • Einrichtung von Melde- und Dokumentationsmechanismen

Darüber hinaus bieten wir kombinierte Servicepakete an, in denen wir unsere Penetrationstests, SOCaaS und Schulungen zur Informationssicherheit bündeln können, um Ihnen alle notwendigen Werkzeuge zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie bereitzustellen.

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