Ist Ihr Unternehmen auf den Europäischen Datenschutz vorbereitet?

Viele Unternehmen sind schlecht auf die neue EU-Datenschutzgrundverordnung vorbereitet. Symantec hat 900 Entscheidungsträger zu dem Thema befragt. Ergebnis: In Deutschland überblickt fast kein Unternehmen, was mit dem europäischen Datenschutz im einzelnen auf sie zukommt.

80 Prozent der Teilnehmer glauben zudem, dass es gar nicht möglich ist, die Datenschutzverordnung einzuhalten! Das ist besonders brisant vor dem Hintergrund der teils empfindlichen Bußgelder, die das Regelwerk vorsieht: Bis zu vier Prozent vom Jahresumsatz können als Strafzahlung fällig werden! Bald gelten in der ganzen EU einheitliche Vorschriften für den Datenschutz. Ende Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Das Europäische Parlament hat die Richtlinie im April 2016 verabschiedet, zwei Jahre und drei Wochen später gilt sie dann auch in Deutschland. Zu den Regelungen gehört unter anderem das „Recht auf Vergessenwerden“. Auch haben Kunden künftig das Recht, ihre Daten mitzunehmen, wenn sie von einem Anbieter zu einem anderen wechseln. Über Datenlecks müssen die Kunden zukünftig unverzüglich informiert werden. Unternehmen müssen zudem nachweisen, dass sie sich an die Verordnung halten.

Viele Verantwortliche fragen sich jetzt, wie sie diese Regelungen in der Praxis sinnvoll umsetzen sollen. Trotz der europaweit einheitlichen Regelungen lässt die Verordnung zudem immer noch Lücken für Sonderwege der einzelnen Länder. Wie diese Lücken in Deutschland ausgefüllt werden sollen, darüber streitet man zur Zeit in Berlin. Viele Unternehmen müssen neue Prozesse und interne Regelungen einführen, um die Vorschriften des neuen europäischen Datenschutzes erfüllen zu können.

Das ist aufwendig und dauert erfahrungsgemäß meist länger als gedacht. Es ist also dringend geboten, sich gründlich mit dem Thema zu befassen. Eine Möglichkeit dazu bietet unsere Schulung.