Europaweite Vertrauensdienste

Ist mein Gegenüber wirklich der, der er zu sein behauptet? Stimmt alles, was in diesem Dokument steht? Die elektronische Signatur stellt beides sicher. Damit sie auf breiter Basis eingeführt werden kann, braucht sie einen verbindlichen rechtlichen Rahmen.

Dieser wird zur Zeit in der Europäischen Union vereinheitlicht. Daher wurde die europäische Richtlinie eIDAS entwickelt, die seit dem 1. Juli 2016 in Deutschland gilt. Darüber hinaus regelt eIDAS auch elektronische Siegel, Zeitstempel, digitale Einschreiben und Webseiten-Zertifikate. Elektronische Identifizierungssysteme wie die eID-Funktion des deutschen Personalausweises gibt es bereits in mehreren Ländern der EU. Für international tätige Firmen kann es erhebliche Vorteile bringen, die verschiedenen eID-Systeme in die eigenen Geschäftsprozesse zu integrieren. Mit eIDAS steht dafür jetzt ein verlässlicher Rahmen zur Verfügung – der aber noch mit Leben gefüllt werden muss.

Geplant ist, die bereits vorhandenen ID-Systeme zu erhalten und miteinander zu verbinden. Dazu müssen diese von der EU-Kommission und von Mitgliedsstaaten gegenseitig anerkannt werden. Das wiederum setzt erhebliche technische Vorarbeiten voraus. Für mich sieht das nach einer gigantischen digitalen Baustelle aus, auf der ganz unterschiedliche Firmen und Subunternehmer einen einheitlichen Plan umsetzen. Mit vielen Chancen für die, die das Gebäude errichten und später nutzen. Und wo Chancen sind, finden sich natürlich auch Risiken. Projekte im Bereich digitaler Vertrauensdienste erfordern naturgemäß ein besonders hohes Sicherheitsniveau. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie dieses Niveau erreichen, beraten wir Sie gerne.

Oder haben Sie das Schutzniveau Ihrer eID-Systeme schon erhöht? Unsere Penetrationstester prüfen, ob Ihre Schutzwälle halten.